
Ein → Darlehen, bei dem sich der Geldgeber (Gläubiger) darauf einlässt, dass seine Ansprüche im Falle eintretender Zahlungsunfähigkeit des Schuldners erst befriedigt werden, nachdem andere Gläubiger bedient wurden. Nachrangige Gläubiger tragen somit ein erhöhtes Risiko, ihre Forderungen abschreiben zu müssen. Dementsprechend liegen für n...
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https://www.stalys.de/data/ix04.htm
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